Allgemeine Geschäftsbedingungen
Version 2026-11 · Stand: Oktober 2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Bastian Egelseer – BoothPilot, Altmannshof 15, 92284 Poppenricht (nachfolgend „Anbieter“) für die Nutzung der Plattform „BoothPilot“
AGB 2026-11 als PDF herunterladen
Teil 1 – Allgemeine Bestimmungen
1. Geltungsbereich
1.1 Die vorliegenden Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung der Plattform unter boothpilot.de und boothpilot.app. Diese Nutzungsbedingungen gelten ausschließlich. Geschäftsbedingungen, die hiervon abweichen, erkennt der Anbieter vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung nicht an.
1.2 Im Geltungsbereich dieser AGB gelten folgende Begriffsbestimmungen:
- „Anbieter“ ist das o. g. Unternehmen, das seinen Kunden (Operator) die Plattform zur Verfügung stellt.
- „Plattform“ ist die Gesamtheit der vom Anbieter bereitgestellten Softwarekomponenten, bestehend aus (i) der Web-Plattform (Betreiber-Dashboard, Buchungssystem, Online-Galerie, eigene Betreiber-Website, Rechnungswesen), (ii) der Kiosk-Software zur Steuerung von DSLR- und spiegellosen Kameras (Canon, Nikon, Sony) auf Windows-Basis sowie (iii) der Cloud-Infrastruktur zur Synchronisation.
- „Operator“ sind alle natürlichen oder juristischen Personen, die im gewerblichen Rahmen eigene Fotoboxen betreiben und die Plattform zur Steuerung und Verwaltung dieser Fotoboxen nutzen
- „Kunden“ sind alle natürlichen oder juristischen Personen, die eine Fotobox buchen.
1.3 Verbraucher und Privatpersonen dürfen sich nicht als Operator auf der Plattform registrieren. Endkunden des Operators können hiervon abweichend Verbraucher oder Unternehmer sein.
2. Leistungsumfang
2.1 Der Anbieter stellt Operatoren im DACH-Raum (die Registrierung ist technisch auf Deutschland, Österreich und die Schweiz beschränkt) eine webbasierte Software-as-a-Service-Plattform für die gewerbliche Nutzung von Fotoboxen zur Verfügung (Plattform). Die Plattform „BoothPilot“ besteht aus drei Bausteinen: einer Web-Plattform (Betreiber-Dashboard, Buchungssystem, Online-Galerie, eigene Betreiber-Website, Rechnungswesen), einer Kiosk-Software, die vor Ort auf einer Windows-Fotobox läuft und die Kamera steuert, sowie einer Cloud-Infrastruktur, die Box und Web-Plattform miteinander synchronisiert. Galerien und Original-Downloads sind 30 Tage ab Versand des Galerie-Links verfügbar; erfolgt kein Versand, beginnt die Frist sieben Tage nach dem letzten Veranstaltungstag. Der Operator kann die Frist im Einzelfall verlängern. Nach Ablauf weiterer 7 Tage werden sie endgültig gelöscht. Lokal auf der Box gespeicherte Aufnahmen verantwortet ausschließlich der Operator.
2.2 Vertragsgegenstand ist ausschließlich die Zurverfügungstellung der Softwarekomponenten der Plattform (einschließlich der Kiosk-Software zur lokalen Installation und automatischen Updates) sowie der Cloud-Infrastruktur. Hardware, Aufbau- und Eventleistungen des Operators sind nicht Vertragsgegenstand. Der Operator verwaltet über die Plattform sein eigenes Geschäft – seine Buchungen, seine Endkunden, seine Eventfotos und seine eigene Website. Der Anbieter betreibt dafür die technische Infrastruktur. Er wird zu keinem Zeitpunkt Vertragspartner der zwischen Operator und Kunden geschlossenen Verträge. Diese Verträge kommen ausschließlich zwischen Operator und Kunden zustande.
2.3 Die Verfügbarkeit der Plattform liegt bei 96,5 % im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind notwendige reguläre Wartungsarbeiten sowie diejenigen Zeiträume, in denen die Verfügbarkeit aufgrund von Ereignissen eingeschränkt wird, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt, Handlungen Dritter, technische Probleme oder Änderungen der Rechtslage). Der Anbieter wird sich bemühen, sämtliche planbaren Wartungsarbeiten zu möglichst besuchsarmen Zeiten durchzuführen und diese möglichst kurz zu halten. Die lokal installierte Kiosk-Software ist nicht Gegenstand der vorstehenden Verfügbarkeitsmessung. Sie kann bei Ausfällen der Cloud-Infrastruktur im Rahmen ihrer technischen Ausgestaltung weiter genutzt werden.
3. Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI)
3.1 Die Plattform kann Funktionen enthalten, die auf Technologien der Künstlichen Intelligenz beruhen. Hierzu zählen insbesondere Funktionen zur KI-gestützten Bildbearbeitung von Fotoaufnahmen sowie KI-gestützte Kommunikationsfunktionen auf den Websites des Operators. Diese Funktionen sind Bestandteil des Leistungsumfangs der Plattform.
3.2 Der Operator ist dafür verantwortlich, die KI-Funktionen gegenüber seinen Kunden, Gästen und sonstigen Betroffenen rechtskonform einzusetzen. Dies umfasst insbesondere die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben, die Erfüllung etwaiger Informationspflichten sowie die Einholung erforderlicher Einwilligungen.
Teil 2 – Vertrag zwischen Anbieter und Operator
4. Vertragsgegenstand
4.1 Der Anbieter stellt dem Operator auf seiner Plattform die Möglichkeit zur Verwaltung und Steuerung seiner gewerblichen Fotobox-Dienstleistungen zur Verfügung. Der Operator handelt selbstständig und unterliegt bei der Durchführung der von ihm angebotenen Leistungen – vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen in diesen Nutzungsbedingungen – nicht den Weisungen des Anbieters. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen oder zwingender gesetzlicher Regelungen, ist der Operator in der Ausgestaltung seiner Tätigkeit und der Vertragsinhalte zwischen ihm und dem Kunden völlig frei; dies gilt insbesondere für Dauer, Zeitpunkt und Art der Leistungen, sowie die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Der Operator hat die Möglichkeit, seine Allgemeine Geschäftsbedingungen und sonstige ggf. notwendige Rechtstexte einzubinden, die im Verhältnis mit Kunden gelten sollen.
4.2 Der Anbieter wird zu keinem Zeitpunkt Vertragspartner eines zwischen dem Operator und dem Kunden geschlossenen Vertrags, weshalb ihn keinerlei Belehrungspflichten aus diesen Rechtsverhältnissen (z. B. im Hinblick auf Verbraucherrechte) treffen. Ein Vertrag kommt ausschließlich zwischen dem Anbieter und dem Operator zustande.
4.3 Die Plattform kann technische Funktionen zur Umsetzung rechtlicher Informationspflichten sowie zur Unterstützung gesetzlicher Verbraucherrechte bereitstellen. Hierzu können insbesondere Funktionen zur Einbindung von Widerrufsbelehrungen, Musterformularen, Impressumsangaben, Datenschutzhinweisen oder sonstigen rechtlich relevanten Informationen gehören. Die Prüfung, ob und in welchem Umfang solche Informationen oder Funktionen rechtlich erforderlich sind, deren Aktivierung sowie deren rechtmäßige Nutzung obliegen ausschließlich dem Operator. Der Anbieter übernimmt insoweit keine Rechtsberatung und keine rechtliche Prüfung der konkreten Ausgestaltung oder Nutzung durch den Operator.
4.4 Dem Operator wird für die Dauer des Vertragsverhältnisses ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an der Kiosk-Software eingeräumt. Das Nutzungsrecht berechtigt den Operator zur Installation und Nutzung der Kiosk-Software auf eigener Hardware im Rahmen des gebuchten Tarifs (insbesondere hinsichtlich der zulässigen Anzahl an Fotoboxen). Die Kiosk-Software wird mit automatischen Updates bereitgestellt. Dem Operator ist es untersagt, Reverse-Engineering-Maßnahmen an der Software vorzunehmen, soweit dies nicht nach § 69e UrhG zulässig ist. Das Nutzungsrecht erlischt mit Beendigung des Vertragsverhältnisses.
4.5 Der Anbieter ist berechtigt, die Plattform und deren Funktionen weiterzuentwickeln, anzupassen oder einzelne Funktionen einzustellen, soweit der Kernzweck der Plattform erhalten bleibt. Wesentliche Einschränkungen des Leistungsumfangs werden dem Operator mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail angekündigt.
5. Registrierung auf der Plattform
5.1 Der Operator kann einen Account auf der Plattform anlegen. Durch die Registrierung kommt ein Nutzungsvertrag zwischen dem Anbieter und dem Operator zustande.
5.2 Die Registrierung als Operator ist ausschließlich volljährigen natürlichen oder juristischen Personen vorbehalten, die in ihrer Eigenschaft als Unternehmer handeln. Verbraucher / Privatpersonen sind nicht zur Registrierung als Operator berechtigt. Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Unternehmenseigenschaft durch das Einfordern geeigneter Nachweise zu überprüfen.
5.3 Nach der Registrierung kann der Operator ein eigenes Profil erstellen und ist zur Bewerbung seiner Leistungen berechtigt.
6. Vertragslaufzeit und Kündigung
6.1 Der Nutzungsvertrag kommt mit der Registrierung des Operators zustande. Der Vertrag wird zunächst für einen kostenlosen Testzeitraum von sechs Wochen geschlossen. Nach Ablauf des Testzeitraums wird der Vertrag, sofern der Operator einen kostenpflichtigen Tarif auswählt oder die Nutzung fortsetzt, für die vom Operator gewählte Abrechnungsperiode (monatlich oder jährlich) fortgeführt. Die Mindestlaufzeit entspricht der jeweils gewählten Abrechnungsperiode. Der Vertrag kann von beiden Parteien jederzeit zum Ende der jeweiligen Abrechnungsperiode in Textform gekündigt werden. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um eine weitere Abrechnungsperiode gleicher Dauer. Bei jährlicher Vorauszahlung besteht im Falle einer Kündigung kein Anspruch auf anteilige Erstattung bereits gezahlter Vergütungen.
6.2 Nach Vertragsbeendigung wird der Account des Operators innerhalb eines Monats von der Plattform gelöscht, es sei denn, dass mit dem Account noch offene Abrechnungsvorgänge verbunden sind. Im letztgenannten Fall wird der Account frühestens nach vollständiger Abwicklung der Abrechnung gelöscht. Die Informationen des Accounts werden – mit Ausnahme der Abrechnungen und der sonstigen aufbewahrungspflichtigen Informationen – unwiderruflich gelöscht. Es obliegt dem Operator, diese Informationen vorab anderweitig zu sichern.
7. Vergütung
7.1 Die Vergütung für die Nutzung der Plattform richtet sich nach dem vom Operator gewählten Tarif. Die Preise sind auf der Website des Anbieters veröffentlicht. Soweit eine Einrichtungsgebühr erhoben wird, ergibt sich deren Höhe aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisübersicht des Anbieters.
7.2 Das Entgelt wird monatlich oder jährlich im Voraus fällig, je nach gewähltem Abonnementmodell. Die Zahlung erfolgt durch Abbuchung vom angegebenen Zahlungsmittel oder durch Rechnung.
7.3 Gerät der Operator mit der Zahlung fälliger Vergütungen in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, den Funktionsumfang der Plattform angemessen einzuschränken. Besteht der Zahlungsverzug länger als 30 Tage fort, ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zur Plattform ganz oder teilweise zu sperren. Eine Löschung von Daten erfolgt allein aufgrund eines Zahlungsverzugs nicht. Gesetzliche und vertragliche Rechte des Anbieters bleiben unberührt.
7.4 Der Anbieter behält sich vor, die Preise für die Plattformnutzung mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende zu ändern. Preiserhöhungen werden dem Operator spätestens vier Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail angekündigt. Der Operator ist berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung außerordentlich zu kündigen.
8. Rechte und Pflichten des Operators
8.1 Der Operator hat dafür zu sorgen, dass alle von ihm eingestellten Inhalte und Leistungen mit dem geltenden Recht (insb. Datenschutzrecht, Wettbewerbsrecht, Verbraucherschutz und Urheberrecht) vereinbar sind und keine entgegenstehenden Drittrechte bestehen. Der Operator muss insbesondere vollumfänglich zur Veröffentlichung der von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte (z.B. Bilder und Texte) sowie sonstigen Daten und Unterlagen berechtigt sein. Darüber hinaus müssen auch die angebotenen Leistungen selbst mit dem geltenden Recht vereinbar sein. Insbesondere muss der Operator zur Erbringung der jeweiligen Leistung qualifiziert sein und die in seinem Land geltenden rechtlichen Bedingungen (v.a. behördliche Genehmigungen) zur Erbringung der jeweiligen Dienstleistung erfüllen.
8.1.1 Der Operator ist verpflichtet, seine Zugangsdaten zur Plattform geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Er hat sicherzustellen, dass nur autorisierte Personen auf seinen Account zugreifen. Der Operator nutzt die Zwei-Faktor-Authentifizierung, soweit diese technisch verfügbar ist.
8.1.2 Der Operator ist für die Sicherheit seiner Betriebsumgebung (Hardware, Verkabelung, Stromversorgung, Internetverbindung, Betriebssystem, Verbrauchsmaterialien) ausschließlich verantwortlich. Er hat sicherzustellen, dass die Kiosk-Software nicht durch unbefugte Zugriffe manipuliert wird und dass kein frei zugänglicher Admin-Zugang auf die Fotobox besteht.
8.1.3 Der Anbieter übernimmt keine Gewährleistung und keine Haftung für Störungen, Schäden oder Funktionsbeeinträchtigungen, die entstehen aus (i) der Betriebsumgebung des Operators, (ii) Eingriffen des Operators oder Dritter in die Software, (iii) Missachtung der Systemvoraussetzungen oder (iv) unsachgemäßer Nutzung der Plattform.
8.1.4 Der Operator verpflichtet sich, die Systemvoraussetzungen für die Nutzung der Plattform einzuhalten, Updates und Sicherheitspatches der Kiosk-Software zuzulassen und den Aufbau der Fotobox vor jedem Event auf Funktionsfähigkeit zu testen.
8.2 Inhalte und Angebote, die gegen geltendes Recht verstoßen, sind unzulässig. Der Anbieter ist berechtigt, derartige Inhalte ohne Vorankündigung zu sperren oder löschen.
8.3 Im Falle eines Verstoßes gegen die Pflichten dieser Ziffer ist der Anbieter zur fristlosen Kündigung des Vertrags (außerordentliche Kündigung) oder zur Sperrung des Accounts oder zur Löschung einzelner Inhalte berechtigt. Die jeweilige Sanktionsmaßnahme steht im freien Ermessen des Anbieters, wobei dieser jedoch Art und Schwere des Verstoßes berücksichtigt.
8.4 Vertraulichkeit und Geheimhaltung
8.4.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsdurchführung erhaltenen vertraulichen Informationen des jeweils anderen Vertragspartners (im Folgenden "Vertrauliche Informationen") vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, soweit dies für die Erfüllung des Vertrages nicht erforderlich ist oder gesetzliche Vorschriften dies gebieten. Vertrauliche Informationen sind insbesondere alle Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren vertraulicher Charakter den Umständen zu entnehmen ist, einschließlich Geschäftsgeheimnisse, technische Informationen, Kundendaten und Betriebsgeheimnisse.
8.4.2 Die Geheimhaltungspflicht gilt auch über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus fort und bleibt für die Dauer von drei Jahren nach Vertragsbeendigung bestehen. Dies gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von einem Dritten erhalten wurden oder unabhängig entwickelt wurden.
8.4.3 Die Vertragsparteien dürfen Vertrauliche Informationen nur ihren Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen zugänglich machen, die diese zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten benötigen und die ebenfalls zur Vertraulichkeit verpflichtet wurden.
9. Unzulässige Inhalte
9.1 Auf der Plattform dürfen keine Inhalte gespeichert werden, die beleidigend, extremistisch, gewaltverherrlichend oder -verharmlosend, volksverhetzend, rechtsextremistisch, diskriminierend, verfassungsfeindlich, jugendgefährdend oder pornografisch sind, die gegen die Rechte Dritter (z.B. Marken- und Urheberrecht) oder sonstiges geltendes Recht oder die guten Sitten (insbesondere Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht) verstoßen oder Schadcode bzw. Schadsoftware enthalten. Sofern der Anbieter Kenntnis darüber erlangt, dass im Rahmen der Plattform unzulässige Inhalte im Sinne dieses Absatzes auf dem bereitgestellten Speicherplatz hinterlegt sein könnten, wird er wie folgt vorgehen:
- Der Anbieter wird die betreffenden Inhalte unverzüglich kursorisch prüfen. Sollte die kursorische Prüfung ergeben, dass ein unzulässiger Inhalt nicht ausgeschlossen werden kann, kann der Anbieter diesen nach eigenem Ermessen vorläufig sperren oder andere, der Gefährdungslage angemessene Maßnahmen bis hin zur Löschung des Inhalts treffen. Der Anbieter wird den Operator zur Stellungnahme auffordern und ihm hierfür eine angemessene Frist einräumen.
- Sobald die Stellungnahme des Operators vorliegt oder wenn der Operator innerhalb der eingeräumten Frist keine Stellungnahme abgegeben hat, wird der Anbieter eine endgültige Entscheidung darüber treffen, wie mit dem betroffenen Inhalt umzugehen ist. Hierbei kommen insbesondere folgende Maßnahmen in Betracht: Verwarnung; unbefristete Sperrung oder endgültige Löschung des Inhalts; vorübergehende Sperrung des Operators (alternativ kann auch eine teilweise Sperrung erfolgen); ordentliche oder außerordentliche Kündigung des Vertrags; Strafanzeige oder Anzeige beim Ordnungsamt (sofern eine Straftat im Raum steht, die eine Gefahr für Leib, Leben oder Sicherheit einer Person darstellen kann, ist der Anbieter gesetzlich verpflichtet, diese zu melden).
- Der Anbieter wird die jeweilige Maßnahme erst nach einer gründlichen und objektiven Abwägung vornehmen und hierbei insbesondere die Schwere des Verstoßes, die Anzahl der Gesamtverstöße, potenzielle Auswirkungen auf die vom Anbieter bereitgestellten Dienste, die Kunden des Operators und sonstige Dritte, das Gesamtverhalten (z.B. Einsichtsfähigkeit hinsichtlich des Verstoßes), das Verschulden (Vorsatz, Fahrlässigkeit), die Motive des Verstoßes (soweit erkennbar) und die Einlassung des Kunden (sofern vorhanden) berücksichtigen.
- Der Anbieter wird den Operator über die Bewertung, deren Ergebnis und die beschlossenen Maßnahmen informieren, soweit dem keine rechtlichen Gründe entgegenstehen.
- Der Anbieter wird die gespeicherten Inhalte nicht proaktiv prüfen und – vorbehaltlich abweichender Angaben – auch keine automatisierten Prüfungen der abgelegten Inhalte vornehmen. Er wird jedoch tätig, sobald er selbst derartige Inhalte erkennt oder von Dritten über solche Inhalte in Kenntnis gesetzt wird. Sofern der Operator Kenntnis von derartigen Inhalten erlangt, kann er sich selbstverständlich jederzeit an den Anbieter wenden; hierzu kann er die Kontaktdaten im Impressum verwenden.
10. Support
10.1 Der Anbieter gewährt dem Operator E-Mail-Support. Der Anbieter bemüht sich, Anfragen werktags in der Regel innerhalb von 24 Stunden zu beantworten. Sofern zwischen den Parteien kein gesondertes Service Level Agreement (SLA) vereinbart ist, besteht kein vertraglicher Anspruch auf bestimmte Reaktionszeiten.
11. Datenexport und Datenportabilität
11.1 Der Operator hat das Recht, seine durch ihn in die Plattform eingegebenen Daten jederzeit zu exportieren. Der Anbieter stellt dem Operator hierfür eine Exportfunktion in gängigen, maschinenlesbaren Formaten zur Verfügung. Das Exportrecht umfasst insbesondere Buchungsdaten, Kundendaten und Metadaten, soweit diese vom Operator stammen und nicht durch gesetzliche Vorschriften (z.B. Urheberrecht an Fotos Dritter) eingeschränkt sind. Die Ausübung dieses Rechts richtet sich nach den anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere Art. 20 DSGVO.
Teil 3 – Haftung und Haftungsfreistellung
12. Haftung und Freistellung
12.1 Der Anbieter haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts Anderes geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung.
12.2 Verletzt der Anbieter fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Anbieter nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
12.3 Die Haftung des Anbieters ist bei einfacher Fahrlässigkeit auf den Betrag begrenzt, der im laufenden Vertragsjahr als Vergütung vom Operator an den Anbieter gezahlt wurde. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
12.4 Bei Verlust von Daten haftet der Anbieter nur für den Aufwand, der bei einer ordnungsgemäßen und regelmäßigen Sicherung der Daten durch den Operator für die Wiederherstellung der Daten angefallen wäre.
12.5 Im Übrigen ist eine Haftung des Anbieters ausgeschlossen.
12.6 Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Anbieters für Erfüllungsgehilfen und gesetzliche Vertreter.
12.7 Der Operator/ Kunde stellt den Anbieter von jeglichen Ansprüchen Dritter – einschließlich der Kosten für die Rechtsverteidigung in ihrer gesetzlichen Höhe – frei, die gegen den Anbieter aufgrund von deren rechts- oder vertragswidrigen Handlungen geltend gemacht werden.
Teil 4 – Datenschutz und Schlussbestimmungen
13. Datenschutz
13.1 Der Anbieter behandelt die personenbezogenen Daten von Operator und Kunden vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften. Eine Weitergabe dieser Daten ohne die ausdrückliche Einwilligung des Betroffenen erfolgt nicht bzw. nur im Rahmen der notwendigen Abwicklung des Vertrages. Näheres ist der Datenschutzerklärung des Anbieters zu entnehmen. Soweit im Rahmen der Nutzung der Plattform personenbezogene Daten im Auftrag des Operators verarbeitet werden, gilt ergänzend der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag über Auftragsverarbeitung (AVV), der Bestandteil der Vertragsunterlagen ist. Im Falle von Widersprüchen zwischen den Regelungen des AVV und diesen AGB gehen hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten die Regelungen des AVV vor.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Auf die Verträge zwischen dem Anbieter und dem Operator findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung, soweit diese Rechtswahl nicht dazu führt, dass ein Verbraucher hierdurch zwingenden verbraucherschützenden Normen entzogen wird.
14.2 Sofern es sich beim Vertragspartner um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Anbieter und dessen Vertragspartner am o. g. Sitz des Anbieters.
14.3 Der Anbieter ist berechtigt, diese Nutzungsbedingungen aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z.B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandsoperatoren werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandsoperator nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Widerspricht er, treten die Änderungen nicht in Kraft; der Anbieter ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser Nutzungsbedingungen wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.
15. Verbraucherschlichtung
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Unsere E-Mail-Adresse entnehmen Sie unserem Impressum.
Stand: Oktober 2026